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  • · Fachbeitrag · Nachfolge in der Landwirtschaft

    Landwirt stirbt – Enkelin darf Bauernhof nicht erben

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Ein Landwirt bestimmte seinen Sohn testamentarisch zum Hoferben. Nachdem diesem die Geflügelhaltung behördlich untersagt worden war, beanspruchte später dessen minderjährige Tochter die Hoferbenstellung. Das OLG Oldenburg (17.9.20, 10 W 6/20 (Lw)) verneinte jedoch die Wirtschaftsfähigkeit der Enkelin und bestätigte die Hoferbenstellung der Ehefrau des Erblassers.

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser war Eigentümer eines im Grundbuch mit Hofvermerk eingetragenen landwirtschaftlichen Betriebs mit einer Größe von rund 22,9 ha. Er bewirtschaftete den Hof gemeinsam mit seiner Ehefrau im Nebenerwerb. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor, die sämtlich über keine landwirtschaftliche Ausbildung verfügten.

     

    Der älteste Sohn wurde durch Testament zum Hoferben bestimmt. Nach Eintritt des Erblassers in das Rentenalter verpachtete dieser den Hof an seinen Sohn. Die landwirtschaftlichen Flächen wurden in der Folge langfristig an benachbarte Landwirte unterverpachtet. Auf der Hofstelle hielt der Sohn im Nebenerwerb rund 850 Hühner. Die Geflügelhaltung wurde ihm später behördlich untersagt und der Tierbestand aufgelöst.