· Fachbeitrag · Nachfolge in der Land- und Forstwirtschaft
Nachlasspflegschaft bei landwirtschaftlichem Betrieb
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist ein scharfes Instrument des Nachlassgerichts. Sie dient der Sicherung eines herrenlosen oder gefährdeten Nachlasses. Besonders konfliktträchtig wird dies, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen ist und zugleich unklar ist, ob die Höfeordnung Anwendung findet. Das OLG Hamm hat hierzu eine praxisrelevante Differenzierung vorgenommen.
Sachverhalt
Nach dem Tod einer Landwirtin stritten zehn Kinder sowie der überlebende Ehegatte über die Erbfolge. Weder ein Testament noch ein Hofübertragungsvertrag lagen vor. Zum Nachlass gehörte ein landwirtschaftlicher Betrieb, allerdings ohne Hofvermerk im Grundbuch. Entscheidend war damit, ob überhaupt ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorlag, insbesondere ob der erforderliche Wirtschaftswert von mindestens 10.000 EUR erreicht wurde.
Ein Teil der Beteiligten ging von gesetzlicher Erbfolge aus. Ein anderer Beteiligter beanspruchte die Hoferbenstellung für sich und berief sich auf eine faktische Hofübertragung sowie das Jüngstenrecht. Parallel kam es zu erheblichen Konflikten über die Bewirtschaftung des Betriebs, Kontoverfügungen und den Umgang mit Viehbeständen. Auf Antrag wurde eine umfassende Nachlasspflegschaft angeordnet. Hiergegen wandte sich ein Beteiligter mit der Beschwerde.
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