· Fachbeitrag · Nachfolge in der Landwirtschaft
Eigentum allein begründet keinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
von Daniel Schollenberger, Managing Partner der LEGATUM Steuerboutique
Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.22 (II R 39/20 ) zentrale Grundsätze zur erbschaftsteuerlichen Bewertung landwirtschaftlicher Flächen präzisiert. Besonders praxisrelevant: Nicht das Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken entscheidet über das Vorliegen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, sondern die tatsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit.
Sachverhalt
Die Erblasserin war Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die teilweise als Ackerland genutzt wurden. Nach ihrem Tod veräußerte der Alleinerbe die Flächen wenige Monate später für insgesamt 292.000 EUR.
Das FA bewertete die landwirtschaftlich genutzten Flächen als „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ und setzte hierfür einen Grundbesitzwert nach dem Liquidationswertverfahren (§ 166 BewG) i. H. v. 238.668 EUR fest. Der Kläger wandte sich dagegen und argumentierte, es habe kein landwirtschaftlicher Betrieb vorgelegen. Zudem sei der tatsächliche Verkaufspreis niedriger gewesen. Das FG Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage zunächst ab.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 113,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig