· Fachbeitrag · Nachfolge in der Landwirtschaft
Dreijähriger Hoferbe scheidet aus
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Kann ein minderjähriges Kind allein aufgrund seiner gesetzlichen Erbenstellung Hoferbe werden? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Oldenburg zu befassen. Im Streitfall hinterließ ein Landwirt einen Hof im Sinne der Höfeordnung. Sein Sohn war zum Zeitpunkt des Erbfalls erst drei Jahre alt. Die Mutter begehrte die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zu ihren Gunsten und stellte die Wirtschaftsfähigkeit des Kindes in Frage.
1. Sachverhalt
Der Erblasser bewirtschaftete einen Milchvieh- und Bullenmastbetrieb im Nebenerwerb. Neben seiner Ehefrau hinterließ er den gemeinsamen minderjährigen Sohn. Der Hof war ordnungsgemäß als Hof im Sinne der Höfeordnung eingetragen. Die Witwe beantragte die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses und machte geltend, dass ihr Sohn aufgrund seines jungen Alters nicht wirtschaftsfähig sei. Zudem sei eine spätere Übernahme des Betriebs wenig wahrscheinlich. Der Hof verfüge über veraltete Gebäude und technische Einrichtungen. Eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung sei ihrer Auffassung nach weder im Eigenbetrieb noch durch Verpachtung möglich.
Demgegenüber vertraten der für den Sohn bestellte Ergänzungspfleger sowie die Schwester des Erblassers die Auffassung, dass das Kind in einem landwirtschaftlich geprägten Umfeld aufwachse und später in die Landwirtschaft hineinwachsen könne. Zudem sei der Betrieb vom Erblasser erfolgreich geführt worden und weiterhin lebensfähig. Das Landwirtschaftsgericht wies den Antrag der Witwe zunächst zurück. Hiergegen legte sie Beschwerde ein.
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