· Fachbeitrag · Landwirtschaftlicher Betrieb
Nachlasspflegschaft zwischen Höferecht und allgemeinem Erbrecht
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ist kein Automatismus, sondern Ausdruck staatlicher Fürsorge bei ungeklärter Erbfolge und gefährdetem Nachlass. Das OLG Hamm schärft diese Grundsätze und begrenzt die Maßnahme konsequent auf den tatsächlich betroffenen Nachlassteil.
Sachverhalt
Nach dem Tod einer Landwirtin entbrennt Streit unter den Abkömmlingen über die Erbfolge. Eine letztwillige Verfügung existiert nicht. Zentral ist die Frage, ob ein Hof im Sinne der Höfeordnung vorliegt. Während ein Teil der Beteiligten von gesetzlicher Erbfolge ausgeht, beansprucht ein anderer Beteiligter die Stellung als Hoferbe. Entscheidendes Kriterium ist der Wirtschaftswert des Betriebs, dessen Feststellung aussteht. Parallel werden erhebliche Missstände in der Bewirtschaftung und Vermögensverwaltung behauptet. Das Nachlassgericht ordnet daraufhin eine umfassende Nachlasspflegschaft an.
Entscheidungsgründe
Das OLG Hamm bestätigt die Nachlasspflegschaft dem Grunde nach, beschränkt sie jedoch auf den Hofnachlass.
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