· Fachbeitrag · Nachfolge in der Land- und Forstwirtschaft
Betriebsprämienansprüche erhöhen Nachlasswert bei vorweggenommener Erbfolge
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Mit Urteil vom 17.1.12 (10 LB 58/10) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zur erbrechtlichen Einordnung von Zahlungsansprüchen aus der landwirtschaftlichen Betriebsprämienregelung Stellung genommen. Das Gericht stellte klar, dass diese Ansprüche als eigenständige Vermögenswerte zu qualifizieren sind und bei der Bewertung des Nachlasses im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu berücksichtigen sind.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Teile seines Vermögens auf seine Kinder übertragen. Bestandteil des Betriebs waren auch Zahlungsansprüche aus der EU-Betriebsprämienregelung.
Ein Erbe machte geltend, dass diese Zahlungsansprüche bei der Bewertung des übertragenen Vermögens nicht oder nur unzureichend berücksichtigt worden seien. Nach seiner Auffassung stellen die Ansprüche einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar und müssten deshalb in die Nachlassbewertung einfließen.
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