· Fachbeitrag · Land- und Forstwirtschaft
Teilbebauung mit Windkraftanlage im Nachlass zulässig
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Mit Beschluss vom 8.7.19 (100 Lw 10/19) hat das Amtsgericht Beckum zur Frage Stellung genommen, inwieweit eine Windkraftanlage auf einem zum Nachlass gehörenden landwirtschaftlichen Flurstück errichtet werden darf. Die Entscheidung konkretisiert die Grenzen zulässiger Nutzung im Stadium der Erbengemeinschaft und stärkt die Abwägung zwischen Investitionsinteresse und Schutz weichender Miterben.
Sachverhalt
Mehrere Erben hatten gemeinschaftlich einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt. Ein Miterbe, der im Zuge der Auseinandersetzung als weichender Erbe ausscheiden sollte, wandte sich gegen die geplante Errichtung einer Windkraftanlage auf einem Teil des insgesamt rund 20 ha großen Grundstücks. Die für die Anlage vorgesehene Fläche umfasste lediglich wenige hundert Quadratmeter. Der Antragsteller machte geltend, die Nutzungsänderung beeinträchtige seinen Erbanteil unzumutbar. Zudem fehle es an einer angemessenen Ausgleichsregelung. Die übrigen Miterben verwiesen demgegenüber auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Investition. Die Anlage stelle eine nachhaltige Einkommensquelle dar, ohne die landwirtschaftliche Nutzung substanziell einzuschränken.
Entscheidungsgründe
Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Die Teilbebauung sei zulässig, da sie nur einen geringfügigen Teil des Flurstücks betreffe und die landwirtschaftliche Nutzung im Übrigen erhalten bleibe. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsteller auferlegt. Der Beschwerdewert wurde auf 50.000 EUR festgesetzt.
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