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  • · Fachbeitrag · Kostenfalle Grundbuchberichtigung

    Ungeklärte Eigentumsverhältnisse aufgrund von Kosten für den erforderlichen Erbschein

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Ungeklärte Eigentumsverhältnisse gehören insbesondere bei kleinen Wald- und Grundstücksflächen seit Jahren zu einem praktischen Problem der Vermögensnachfolge. Häufig scheitert die Berichtigung des Grundbuchs nicht an fehlenden Erben, sondern an den Kosten des erforderlichen Erbscheins. Eine Initiative der Bundesländer soll deshalb einen ausschließlich für Grundbuchzwecke bestimmten und kostenrechtlich begünstigten Erbschein wieder einführen. Ziel ist es, die Rechtsklarheit zu verbessern und bestehende Nutzungshindernisse abzubauen.

    1. Sachverhalt

    Nach Schätzungen bestehen allein in Thüringen auf rund 30.000 bis 40.000 ha Privatwald ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Hintergrund ist, dass zahlreiche Erben nach einem Erbfall auf die Berichtigung des Grundbuchs verzichten, weil die hierfür erforderlichen Kosten des Erbscheins den Wert kleiner Grundstücke häufig übersteigen. Gerade bei kleineren Waldparzellen entstehen dadurch über mehrere Generationen hinweg immer komplexere Erbengemeinschaften. Mit jedem weiteren Erbfall wird die Eigentümerstruktur unübersichtlicher und eine spätere Grundbuchberichtigung erheblich erschwert.

     

    Die Justizministerkonferenz der Länder hat daher auf Initiative Thüringens das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, einen gesetzlichen Regelungsvorschlag für einen ausschließlich gegenüber dem Grundbuchamt verwendbaren und kostenbegünstigten Erbschein vorzulegen.

    2. Entscheidung

    Eine gesetzliche Neuregelung existiert derzeit noch nicht. Die Justizministerkonferenz spricht sich jedoch ausdrücklich für die Wiedereinführung eines auf Grundbuchzwecke beschränkten Erbscheins aus. Dieser soll ausschließlich der Berichtigung des Grundbuchs dienen und gegenüber dem regulären Erbschein kostenrechtlich privilegiert werden. Gleichzeitig sollen geeignete Regelungen sicherstellen, dass der Erbschein außerhalb des Grundbuchverfahrens nicht ohne entsprechende Gebühren verwendet werden kann.

     

    Nach Auffassung der Länder würde eine solche Lösung praktische und finanzielle Hürden abbauen, Erben entlasten sowie Investitionen und die Nutzung bislang brachliegender Grundstücke erleichtern.

     

    3. Einordnung

    Die Initiative greift ein seit Jahren bestehendes Problem des Grundstücks- und Erbrechts auf. Während die Grundbuchberichtigung für die Rechtssicherheit unverzichtbar ist, führen die derzeitigen Kosten vielfach dazu, dass Eigentumswechsel über Jahrzehnte nicht nachvollzogen werden. Gerade bei kleineren Waldflächen stehen Aufwand und wirtschaftlicher Nutzen häufig in keinem angemessenen Verhältnis. Die Folge sind ungeklärte Eigentumsverhältnisse, erschwerte Bewirtschaftung sowie erhebliche Probleme bei Investitions- und Infrastrukturmaßnahmen. Langfristig leiden darunter sowohl die private Vermögensverwaltung als auch die öffentliche Flächenentwicklung.

    4. Relevanz für die Praxis

    Sollte der Gesetzgeber den Vorschlag der Länder aufgreifen, könnte die Berichtigung von Grundbüchern künftig deutlich einfacher und kostengünstiger erfolgen. Davon würden insbesondere Erbengemeinschaften kleiner Wald- und Landwirtschaftsflächen profitieren. Gleichzeitig könnten bislang ruhende oder wirtschaftlich nicht nutzbare Grundstücke wieder eindeutig zugeordnet und rechtssicher verwaltet werden.

     

    Unabhängig von einer gesetzlichen Änderung bleibt es jedoch ratsam, Eigentumsverhältnisse bereits im Rahmen der Nachfolgeplanung frühzeitig zu ordnen und erforderliche Grundbuchberichtigungen nicht über mehrere Generationen aufzuschieben.

     

    Beachten Sie — Gerade bei kleineren Grundstücken und Waldflächen sollte bereits im Erbfall geprüft werden, ob eine zeitnahe Grundbuchberichtigung wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann. Je länger Eigentumsverhältnisse ungeklärt bleiben, desto größer werden regelmäßig die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten einer späteren Bereinigung.

     

    Eine frühzeitige Nachfolgegestaltung sowie eine vollständige Dokumentation der Eigentumsverhältnisse vermeiden langwierige Erbenermittlungen und erleichtern sowohl die Vermögensverwaltung als auch spätere Veräußerungen oder Belastungen der Grundstücke erheblich.

     

    FAZIT — Die Initiative der Bundesländer zeigt, dass das geltende Kostenrecht bei der Grundbuchberichtigung in vielen Fällen praktische Hindernisse schafft. Ein kostenbegünstigter Erbschein ausschließlich für Grundbuchzwecke könnte einen wichtigen Beitrag zur Herstellung klarer Eigentumsverhältnisse leisten und insbesondere bei kleineren Wald- und Grundstücksflächen bestehende Blockaden lösen. Für die Beratungspraxis unterstreicht der Vorstoß zugleich die Bedeutung einer frühzeitigen und vorausschauenden erbrechtlichen Gestaltung, um spätere Kosten und rechtliche Unsicherheiten möglichst zu vermeiden.

     
    Quelle: ID 50893683