· Fachbeitrag · Höferecht
Sondererbrecht endet mit Wegfall der Hofeigenschaft
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Das Höferecht schützt keinen Erbenstatus, sondern einen funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieb. Genau das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Entfällt die Hofeigenschaft zwischen Vor- und Nacherbfall, ist auch für das Sondererbrecht kein Raum mehr.
Sachverhalt
Ein landwirtschaftlicher Betrieb wurde im Wege der Vor- und Nacherbschaft übertragen. Zum Zeitpunkt des Vorerbfalls lag ein Hof i. S. d. Höferechts vor. In der Folge wurde der Betrieb jedoch nicht mehr als landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb geführt. Die Hofeigenschaft entfiel. Nach Eintritt des Nacherbfalls beanspruchte der eingesetzte Hofnacherbe gleichwohl sein Sondererbrecht gemäß §§ 2034, 2037 BGB. Während die Vorinstanzen dem folgten, verneinte der BGH die Berechtigung.
Entscheidungsgründe
Der BGH weist die Geltendmachung des Sondererbrechts zurück.
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