Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Höferecht

    Sondererbrecht endet mit Wegfall der Hofeigenschaft

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Das Höferecht schützt keinen Erbenstatus, sondern einen funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieb. Genau das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Entfällt die Hofeigenschaft zwischen Vor- und Nacherbfall, ist auch für das Sondererbrecht kein Raum mehr.

     

    Sachverhalt

    Ein landwirtschaftlicher Betrieb wurde im Wege der Vor- und Nacherbschaft übertragen. Zum Zeitpunkt des Vorerbfalls lag ein Hof i. S. d. Höferechts vor. In der Folge wurde der Betrieb jedoch nicht mehr als landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb geführt. Die Hofeigenschaft entfiel. Nach Eintritt des Nacherbfalls beanspruchte der eingesetzte Hofnacherbe gleichwohl sein Sondererbrecht gemäß §§ 2034, 2037 BGB. Während die Vorinstanzen dem folgten, verneinte der BGH die Berechtigung.

     

    Entscheidungsgründe

    Der BGH weist die Geltendmachung des Sondererbrechts zurück.