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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Wert für Flächen mit Windkraft oder PV richtig berechnen

    von Finanzwirt Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    | Wer land- oder forstwirtschaftliche Flächen mit Freiflächen-PV- oder Windkraftanlagen vererbt oder verschenkt, muss mit einer erhöhten Steuerlast rechnen. Denn das FA ordnet solche Flächen nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu, sondern dem Grundvermögen. Das führt bei Hofübergaben zu deutlich höheren Steuerwerten. |

     

    1. Neuer Erlass bringt Klarheit

    Bisher legte die Finanzverwaltung mangels eigener Bodenrichtwerte häufig den halben Wert von Gewerbeflächen zugrunde ‒ oft mit unrealistisch hohen Ansätzen, vor allem bei PV-Anlagen. Mit den gleichlautenden Ländererlassen vom 6.3.24 (FM3-S 3015-3/1, FMNR202400441) wird die Bewertung neu geregelt:

     

    • 1. Bodenrichtwert vorhanden: Dieser ist vorrangig anzusetzen.
    • 2. Ersatzdaten: Fehlen spezielle Werte, können Daten anderer Gutachterausschüsse genutzt werden.
    • 3. Ertragswertmethode: Sind keine Daten verfügbar, erfolgt die Bewertung im Außenbereich anhand der jährlichen Erträge. Für Flächen in Gewerbe- oder Industriegebieten gilt der dortige Bodenrichtwert.
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    2. Folgen für die Praxis

    • PV-Flächen: Die neue Methode führt regelmäßig zu niedrigeren Werten und damit zu geringerer Steuerbelastung
    • Windkraftflächen: Hier wirkt die ertragsorientierte Bewertung in die Gegenrichtung ‒ die Werte steigen spürbar, ebenso die Steuer

     

    • Beispiel

    Ein Landwirt verpachtet eine Fläche für eine Windkraftanlage. Die hohen jährlichen Erträge führen nach der Ertragswertmethode zu einem Verkehrswert, der ein Vielfaches klassischer Ackerflächen beträgt ‒ die Erbschaftsteuerlast steigt entsprechend.

     

    Beachten Sie |

    • Frühzeitig berechnen: Ermitteln Sie vor einer Hofübergabe die voraussichtliche Steuerbelastung für PV- und Windkraftflächen
    • Gestaltungen nutzen: Prüfen Sie lebzeitige Übertragungen oder Pflichtteilsverzichte, um Liquidität zu sichern
    • Auf Erlass berufen: Bei offenen Fällen können Sie sich auf die Ländererlasse vom 6.3.24 stützen

     

    FAZIT | Die Bewertung von Energieflächen ist ein Brennpunkt im Erbschaftsteuerrecht. Während PV-Anlagen steuerlich entlastet werden, verteuern Windkraftstandorte die Nachfolge erheblich. Wer betroffen ist, sollte die neuen Bewertungsmaßstäbe genau prüfen und rechtzeitig steuerliche Beratung einholen.

     
    Quelle: ID 50575071