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  • · Fachbeitrag · Drohender Verlust der Existenzgrundlage

    Forstwirt erbt Forstbetrieb – Rückforderung scheitert

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Ein ursprünglich angestellter Forstwirt erhielt im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Forstbetrieb gegen lebenslange Altenteilleistungen. Nach Abschluss des notariellen Übergabe- und Altenteilvertrags beendete er seine Angestelltentätigkeit und führte den Forstbetrieb seit 2015 als Einzelunternehmer fort. Der Betrieb bildete fortan seine alleinige wirtschaftliche Existenzgrundlage.

     

    Sachverhalt

    Zum übertragenen Vermögen gehörten neben dem Forstbetrieb auch verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen sowie drei vermietete Einfamilienhäuser. Zusätzlich erwarb der Forstwirt mit gesondertem notariellen Vertrag einen zum Betrieb gehörenden Reiterhof, den er anschließend verpachtete. Den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ermittelte er nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung.

     

    Nach der Übergabe kam es zum Streit über die Wirksamkeit der Verträge. Die Übergeberin, vertreten durch ihren rechtlichen Betreuer, verlangte die Rückübertragung des Forstbetriebs, des Reiterhofs und der Wohnhäuser. Zur Begründung machte sie geltend, bei Vertragsschluss geschäftsunfähig gewesen zu sein. Zur Durchsetzung erhob sie mehrere Klagen. Nach ihrem Tod wurde das Verfahren durch einen Nachlasspfleger fortgeführt.