· Nachricht · Der letzte Wille
Adressaufkleber, Pfeile und Symbole im handschriftlichen Testament: Das geht schief
| Das OLG München (Beschluss vom 23.7.24, 33 Wx 329/23 e ) hat klargestellt: Ein handschriftliches Testament ist nur dann wirksam, wenn der vollständige Text inklusive der Benennung des Erben und die Unterschrift eigenhändig vom Erblasser geschrieben wurden. Wird die Begünstigte ‒ wie im Urteilsfall ‒ lediglich mithilfe eines maschinenschriftlichen Adressaufklebers oder durch ein Symbol (z.B. Pfeil) bestimmt, genügt dies nicht dem strengen Formerfordernis des § 2247 Abs. 1 BGB. Solche nicht handschriftlichen Elemente lassen eine Überprüfung der Echtheit und Ernsthaftigkeit der letztwilligen Verfügung nicht zu, weshalb sie das Testament insgesamt formunwirksam machen. Die gesetzliche Form kann auch im Einzelfall nicht aus Gründen der Billigkeit überwunden werden. Auch das Streben nach einer eindeutigen Identifizierung des Bedachten mittels Symbol oder Etikett hilft nicht, weil auch hierfür zwingend Handschrift verlangt wird. |
Wichtigste Entscheidungsgründe
- Eigenhändigkeit: Das Testament muss durchgängig in der Handschrift des Erblassers verfasst sein. Maschinenschrift, Aufkleber oder Symbole ersetzen die Schrift nicht.
- Persönliche Unterschrift: Die Unterschrift dient nicht nur der Formvollendung, sondern auch der Identifizierung und soll das Testament räumlich abschließen. Sie muss eindeutig dem gesamten Inhalt zugeordnet sein.
- Sicherungszweck: Nur die eigenhändige Schrift gewährleistet, dass der letzte Wille authentisch ist und keine Manipulation vorliegt.
- Verstoß gegen Vorschriften: Wird der Bedachte nur mit einem Symbol oder nicht-handgeschriebener Information benannt, ist das ganze Testament nichtig (§ 125 BGB).
- Keine Ausnahme: Auch offensichtliche Willensäußerungen helfen nicht über die formalen Mängel hinweg.
PRAXISTIPP | Wer seinen letzten Willen eigenhändig zu Papier bringen will, muss konsequent bleiben: Nehmen Sie Stift und Papier. Schreiben Sie selbst, kein Computer, kein Etikett. Machen Sie keine Abkürzungen. Bei Namen: Alles aus Ihrer Hand. Keine Pfeile, Symbole, keine fremden Hilfsmittel. Ihr letzter Wille beginnt mit Ihrer Handschrift und endet mit Ihrer Unterschrift ‒ darunter, nicht daneben. Schaffen Sie Klarheit. Geben Sie Raum, wo Raum ist: Die Unterschrift gehört ans Ende, sie beschließt Ihr Wort und Ihr Vermächtnis. So bleibt Ihr Wille eindeutig ‒ und wirksam. |