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  • · Nachricht · Demenz und Pflegebedürftigkeit bei Testamenten häufig nicht bedacht

    Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft?

    | Bei Abfassung eines Testaments bedenkt man häufig nicht, wie sich das Leben entwickeln kann. Im Falle einer Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Testament zu ändern. Stirbt der Erblasser, kann es dann zu Streit zwischen den Erben kommen. So in einem vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall. |

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser hatte im Jahr 2005 testamentarisch seine Tochter und seinen Lebenspartner ‒ den Antragsteller ‒ als Erben eingesetzt. 2016 kam der Erblasser wegen weit fortgeschrittener Demenz in ein Pflegeheim. Der Antragsteller heiratete 2020 einen neuen Partner. Der Erblasser verstarb ein halbes Jahr später.

     

    Der Antragsteller beantragte einen Erbschein. Die Tochter des Erblassers widersprach und focht das Testament an. Sie meinte, hätte der Erblasser gewusst, dass sein Lebenspartner sich noch zu seinen Lebzeiten einem neuen Mann zuwende und diesen heirate, hätte er sein Testament geändert und ihn nicht mehr zum Erben bestimmt.

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