· Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts und Annahmeverzug bei Devisenausländern
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Grenzüberschreitende Erbfälle und landwirtschaftliches Vermögen stellen die Praxis bis heute vor besondere Herausforderungen. Bereits früh hat der Bundesgerichtshof (BGH 21.5.54, V ZR 4/53) klargestellt, dass sowohl die Zuständigkeitsfrage als auch Leistungsstörungen strikt nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen sind – selbst bei internationalen Besonderheiten wie Devisenbeschränkungen.
1. Sachverhalt
Dem Urteil lag die Auseinandersetzung eines Nachlasses zugrunde, der eine landwirtschaftliche Hofstelle umfasste. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob für die Nachlassabwicklung das Landwirtschaftsgericht oder das ordentliche Zivilgericht zuständig ist.
Ein Miterbe war als sogenannter Devisenausländer qualifiziert und sah sich aufgrund damaliger Devisenbeschränkungen außerstande, seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbschaft zu erfüllen. Die übrigen Beteiligten machten geltend, dass hierin ein Annahmeverzug liege.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 113,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig