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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge und Stiftung

    Vor- und Nachteile einer Stiftung für die Unternehmensnachfolge

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Immer häufiger werden im Rahmen der (Unternehmens-)Nachfolgeplanung Stiftungen eingesetzt. Beispiele der letzten Jahre sind u. a. Wrede, Harting, Stiebel-Eltron, Gauselmann (Spielstättenkette „MERKUR Casino“), die Meyer-Werft und zuletzt Meggle. Dies hat gute Gründe. PU erläutert, in welchen Konstellationen der Einsatz einer Unternehmens- oder Familienstiftung sinnvoll sein kann. |

    1. Typische Konstellationen

    Es gibt verschiedene Szenarien und Motivlagen, in denen erfahrungsgemäß über den Einsatz von Stiftungen nachgedacht wird:

     

    • Beispiele
    • 1. Unternehmer U hat sich im Laufe seines Lebens fast ausschließlich auf sein Unternehmen, dessen Sicherung und Wachstum konzentriert. Gemeinsam mit seiner Ehefrau hat U drei Kinder. Diese interessieren sich jedoch nicht für das elterliche Unternehmen. U, der ein gutes Verhältnis zu seiner Frau und zu seinen Kindern hat, respektiert die Entscheidung der Kinder und möchte seine Familie ‒ auch und insbesondere nach seinem Ableben ‒ finanziell versorgt sehen. Die Mitarbeiter seines Unternehmens, mit denen er über die Zukunft sprach, sind zwar nicht bereit, es auf eigenes Risiko zu führen. Mindestens ein Mitarbeiter kommt aber als Geschäftsführer in Betracht.

     

    • 2. Wie Beispiel 1, nur möchte U, stolz auf das von ihm errichtete Unternehmen („sein Lebenswerk“), nicht veräußern, obwohl es solvente und ernsthafte Interessenten gibt. Seine Vorstellung ist es, das ertragsstarke, im Markt gut positionierte und finanziell weitgehend unabhängige Unternehmen über mehrere Generationen fortzuführen und in der Familie zu behalten. Eines seiner Kinder kommt als Nachfolger in Betracht, die anderen nicht oder sie lassen keine Bereitschaft erkennen. U kann sich ebenfalls vorstellen, dass einer seiner Mitarbeiter oder ein Dritter das Unternehmen als Fremdgeschäftsführer fortführt. Aber auch in dieser Konstellation soll das Unternehmen in der Familie bleiben.

     

    • 3. Wie Beispiel 2, nur haben U, der die Geschäfte führt, und seine vier Geschwister das von ihren Eltern gegründete Unternehmen bereits teilweise auf die nachfolgende Generation übertragen. Insgesamt gibt es ‒ einschließlich Ehepartnern ‒ rund dreißig Anteilseigner. Allen ‒ U, seinen Geschwistern, deren Ehepartnern und Kindern ‒ ist bewusst, dass eine weitere Aufteilung im Wege der Erbfolge über die folgenden Generationen zu nicht mehr beherrschbaren Gesellschafterstrukturen in dem Unternehmen führen wird, das durch seine Erträge einen erheblichen Beitrag zu ihrer aller Lebensunterhalt leistet. Allen ist außerdem die Vermeidung von Erbstreitigkeiten sehr wichtig.
    • 4. U möchte sein Privatvermögen vor dem Zugriff von Gläubigern für den Fall schützen, dass die bislang sehr erfolgreiche Unternehmensentwicklung umschlägt. Allerdings will er sein Vermögen nicht seiner von ihm gelegentlich als wankelmütig wahrgenommenen Ehefrau anvertrauen, mit derer im Güterstand der Gütertrennung lebt.

     

    • 5. Das Unternehmen des U beschäftigt im Inland zurzeit zwar noch weniger als 2.000 Mitarbeiter, wächst aber auch personell sehr stark. U möchte sich weder jetzt noch künftig von seinen Arbeitnehmern oder Gewerkschaftsvertretern „ins Geschäft reden „lassen“.

     

    • 6. U möchte sein Unternehmen auf die nächste Generation übertragen. Wichtig ist ihm, dass seine Erben nicht über Gebühr mit Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer belastet werden. Zwar käme das Unternehmen grundsätzlich in den Genuss der Privilegien für begünstigtes Vermögen nach dem ErbStG; es überschreitet aber die Grenze zum Großerwerb (90 Mio. EUR), sodass ein Verschonungsabschlag deshalb ausscheidet.
           

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