Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxisbewertung

    Kann man noch guten Gewissens das Multiplikatorverfahren verwenden?

    von Dipl.-Kfm. Reiner Löbbers, WP StB Rechtsbeistand;externer Berater bei Glawe Köln

    | Multiplikatorverfahren sind einfach zu handhaben, da man in kurzer Zeit einen groben Anhaltspunkt für den Wert der Praxis erhält. Der Jahresnettoumsatz wird mit einem „branchenüblichen“ Faktor multipliziert, dessen Höhe aus den in der Vergangenheit realisierten Veräußerungspreisen bei Praxisverkäufen abgeleitet wird. Der so errechnete Goodwill wird ergänzt um das materielle Praxisvermögen (Substanzwert oder Vermögensstatus). Der so ermittelte Praxiswert kann aber nie mehr als ein erster Einstieg in konkrete Kaufpreisverhandlungen sein. |

    Der nachhaltig übertragbare Jahresnettoumsatz

    Im ersten Schritt ist der nachhaltige übertragbare Jahresnettoumsatz als Summe der Jahresnettoumsätze aller Mandanten am Bewertungsstichtag zu ermitteln. Der in der BWA bzw. GuV ausgewiesene Jahreshonorarumsatz ist daher ggf. zu korrigieren. Die gebuchten Umsätze der letzten drei bis fünf Jahre geben dafür wichtige Hinweise auf die Nachhaltigkeit und die erwartbare Trendentwicklung der Umsätze.

     

    • Hinweise zur Bereinigung des Jahresumsatzes
    • Einmalige und höchstpersönlich zu erbringende Leistungen sind zu kürzen.

     

    • Bei Bilanzierung bzw. Einnahmen-Überschussrechnung ist die Periodenabgrenzung der erbrachten Leistungen zu beachten. Die Analyse des Forderungsmanagements kann hierbei hilfreich sein.

     

    • Die nicht regelmäßig erbrachten Leistungen können aber mit dem Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahre auch nach den Hinweisen der BStBK zur Praxisbewertung als nachhaltig übernommen werden.

     

    • Honorarminderungen aufgrund von Leistungsänderungen z. B. bei Wechsel eines gewerblichen Mandats zu einem reinen Einkommensteuermandat und Honorarverluste durch Tod, Insolvenz oder Kündigung sind ebenfalls zu kürzen.

     

    • Sachbezüge und weiter berechnete Gebühren sind keine Honorare und daher ebenfalls zu eliminieren und ggf. mit den korrespondierenden Aufwendungen zu saldieren.

     

    Eine sinnvolle Gewichtung der einzelnen Umsätze der vergangenen Jahre muss gut begründbar und nachvollziehbar sein.

      

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents