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  • · Fachbeitrag · Bewertung einer Steuerberatungspraxis

    Worin liegt der spezielle Vorteil von Ertragswertverfahren?

    von Dipl.-Kfm. Reiner Löbbers, WP StB Rechtsbeistand;externer Berater bei Glawe Köln

    | Bei der Ertragswertmethode wird der Nettoüberschuss als Differenz zwischen zukünftig erwartbaren Einnahmen und Ausgaben für die Berechnung herangezogen. Diese prognostizierten Überschüsse werden über einen definierten Zeitraum auf den Gegenwartswert abgezinst. (Barwert/Praxiswert). Der Investor setzt den Kapitalisierungszinssatz für eine vergleichbare fristen-, risiko- und steuer-äquivalente Alternativinvestition an. Die Investition des Käufers ist die Desinvestition des Verkäufers. |

    1. Ermittlung der künftig erwartbaren Überschüsse

    Die bereinigten Vergangenheitswerte (untypische und nicht betriebsnotwendige Aspekte sind zu eliminieren) der letzten drei bis fünf Jahre liefern den Anhaltspunkt für die Prognose der nächsten drei bis fünf Jahre (Phase I), die einer GuV-Planung auf Grundlage einer detaillierten Auftragsplanung entnommen werden kann. Die heute zur Verfügung stehende Praxissoftware, die die praxistypische Umsatz- und Kostenstruktur abbildet, macht eine solche Planung in relativ kurzer Zeit mit relativ geringem Aufwand an Zeit und Kosten möglich. In der sich daran anschließenden Phase II wird der letzte Überschuss der Phase I als ewige Rente fortgeschrieben. Ggf. kann für diese Phase auch noch eine Wachstumsrate berücksichtigt werden.

     

    Wie man den zahlreichen Veröffentlichungen im Schrifttum entnehmen kann, sieht es nicht so aus, dass die Erstellung umfangreicher Tabellen, Analysen und Erklärungen über „branchenübliche“ Prämissen weniger aufwendig ist als die Erstellung einer Planungsrechnung als Grundlage für die Ertragswertmethode für relativ einfach strukturierte Steuerberaterpraxen.

     

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