· Fachbeitrag · Betriebsveräußerungen im Fokus
Aktuelle Einzelfragen zur Anwendung von §§ 16, 34 EStG im Zusammenhang mit Übertragung von Unternehmen (Teil 1)
von Prof. Dr. Stephan Peters, Hochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen
Die Besteuerung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben nach § 16 EStG bildet seit jeher einen zentralen Prüfungsschwerpunkt der Finanzverwaltung und einen Beratungsschwerpunkt im Rahmen der Steuerberatung, nicht zuletzt aufgrund der regelmäßig greifenden steuerlichen Begünstigungen. § 16 EStG bildet dabei die Brücke zwischen der laufenden Besteuerung gewerblicher Einkünfte und dem steuerbegünstigten Abschluss einer unternehmerischen Tätigkeit. Im Fokus stehen regelmäßig die Fragen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen von § 16 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG im Einzelfall vorliegen, in welchem Umfang es zur Aufdeckung stiller Reserven kommt und ob der Freibetrag aus § 16 Abs. 4 EStG und die Tarifermäßigungen nach § 34 EStG in Anspruch genommen werden können.
1. Neue Herausforderungen
Trotz der gefestigten dogmatischen Grundlagen steht die Norm derzeit vor neuen Herausforderungen, insbesondere durch sich wandelnde wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen einer begünstigten Betriebsveräußerung im Ganzen und einer nicht begünstigten sukzessiven Liquidation oder der bloßen Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter erfordert eine immer präzisere Einzelfallbetrachtung.
Der vorliegende Beitrag skizziert aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die Auswirkungen aktueller gesetzlicher Änderungen auf die Praxis. Ziel ist es, die daraus resultierenden Zweifelsfragen im Verhältnis zur Finanzverwaltung herauszuarbeiten und dem Rechtsanwender eine Orientierungshilfe für die rechtssichere Begleitung von Betriebsübergängen zu bieten.
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