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  • · Fachbeitrag · Betriebsaufgabe/-veräußerung

    Denken Sie an den Erlass der Kirchensteuer!

    von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage

    Wird ein Betrieb aufgegeben oder veräußert, dann entsteht oft ein hoher Gewinn. Dieser unterliegt nicht nur der Einkommensteuer, sondern eventuell auch der Kirchensteuer. Was dabei viele Steuerzahler nicht wissen: Die effektive Kirchensteuerbelastung lässt sich ganz einfach reduzieren – nämlich durch einen simplen Erlassantrag bei der Landeskirche oder Diözese. PU liefert die Details und zeigt die effektive Wirkung des Kirchensteuererlasses anhand eines Praxisbeispiels.

    1. Steuerliche Privilegien bei der Betriebsaufgabe/-veräußerung

    Bei einer Betriebsaufgabe/-veräußerung handelt es sich typischerweise um einen Vorgang i. S. d. § 16 EStG, sodass der Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn zu ermitteln ist. Dieser Gewinn unterliegt grundsätzlich der regulären Besteuerung. Jedoch lässt sich die Belastung in vielen Fällen reduzieren durch:

     

    • 1. Freibetrag i. H. v. bis zu 45.000 EUR (§ 16 Abs. 4 EStG)