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  • · Fachbeitrag · Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, Teil 2

    Steuerliche Begünstigungen bei der Betriebs- und Anteilsveräußerung

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Bei einer Betriebs- und Anteilsveräußerung werden regelmäßig sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, sodass es zu einem hohen Veräußerungsgewinn kommt. Um die daraus resultierende Steuerbelastung etwas abzufedern, enthält das EStG bzw. das KStG neben Freibeträgen auch steuersatzbezogene Begünstigungen. Allerdings sind diese oft an enge Voraussetzungen bzw. an das Erfordernis einer Antragsstellung geknüpft. PU stellt Ihnen die steuerlichen Begünstigungen bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens und von Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. |

    1. Veräußerung eines Einzelunternehmens

    Bei der Veräußerung eines Einzelunternehmens werden oft hohe Aufgabe- oder Veräußerungsgewinne erzielt. Infolgedessen droht hier eine hohe Steuerbelastung, da der Gewinn grundsätzlich der regulären Besteuerung nach § 32a EStG unterliegt. Deshalb können auch Verluste uneingeschränkt mit anderen Einkünften verrechnet werden. Die Steuerbelastung kann jedoch durch

    • einen Freibetrag i. H. v. 45.000 EUR (§ 16 Abs. 4 EStG),
        

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