Nach Maßgabe des sog. „Einstiegstest“ (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStH) ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90 % des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Der BFH entschied darüber, ob § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG dahin gehend auszulegen ist, dass bei Handelsunternehmen, deren ...
Kennen Sie schon unser neues Format, den BFH-Talk „In letzter Instanz“? Woche für Woche fasst unsere Redakteurin Sina Wetzel darin die wichtigsten Leitsatzentscheidungen des BFH für Sie zusammen – kurz, knapp ...
Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der ...
In den nächsten drei Jahren steht bei 43% der Familienunternehmen eine Unternehmens- oder Anteilsübertragung an. „Vor allem die größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern planen in den nächsten drei Jahren den Generationenwechsel, und zwar 50% von ihnen“, sagt Annette von Maltzan vom ifo Institut. Diese Zahlen haben das Institut und die Stiftung Familienunternehmen 2023 mithilfe ihrer gemeinsamen Datenbank FamData per Umfrage ermittelt und in einem Aufsatz im aktuellen ifo Schnelldienst analysiert.
Mit Urteil vom 12.12.23 (6 K 2489/22 E) hat das FG Münster entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts keinen Veräußerungsvorgang i.S.d. § 23 EStG, sondern einen von dieser Vorschrift nicht ...
Eine Gesellschaft mit Sitz in Hong Kong beabsichtigte, zwei Tochterunternehmen zu verkaufen. Sie beauftragte ein deutsches M&A-Beratungsunternehmen, sie umfassend bei dem Unternehmensverkauf zu beraten.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel kann vor allem für Gesellschafter interessant sein, die ihre Erbfolge wegen der Bindungswirkung von Erbvertrag oder gemeinschaftlichem Testament nicht mehr ändern können. Die in diesen Fällen entstandene erbrechtliche Bindungswirkung kann durch die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel umgangen werden, wobei die von der Rechtsprechung definierten Grenzen im Rahmen der Gestaltung berücksichtigt werden müssen.