17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht
In einem FG-Verfahren bemerkte das Gericht, dass das Nichterscheinen des Klägers K im Termin ohne Relevanz sei, weil mit den vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht die Verhandlungsunfähigkeit belegt sei.
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Oberverwaltungsgericht
Ein Taxenunternehmer ist nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (12.6.12, OVG 1 S 35.12, Abruf-Nr. 122148 ) auch für sein Einzelunternehmen als persönlich unzuverlässig zu beurteilen, wenn in einem Taxibetrieb einer GmbH, deren Geschäftsführer er ist, schwerwiegende Verstöße bei der Führung der Einnahmeursprungsaufzeichnungen festgestellt werden. Entsprechende Feststellungen rechtfertigen jedoch nicht ohne Weiteres auch den Widerruf einer ihm ebenfalls erteilten Genehmigung zur ...
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzministerium NRW
In einem neuen „Erlass betreffend Wahrung des Steuergeheimnisses durch Bedienstete der Finanzverwaltung bei Aussagen vor Gericht“ wurde geregelt, dass Bedienstete der Finanzverwaltung (Beamte/Tarifbeschäftigte) für Aussagen vor Gerichten über Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer amtlichen/dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, der Genehmigung des Dienstvorgesetzten bedürfen.
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht
Das FG Schleswig-Holstein (6.3.12, 2 K 101/11, Abruf-Nr. 122013 ) weist darauf hin, dass ein Steuerbescheid trotz erheblicher Differenzen zwischen verschiedenen durch das FA ermittelten Schätzungsergebnissen nicht von vornherein nichtig ist. In diesem Zusammenhang setzt sich das Gericht ferner eingehend mit Schätzungen anhand von kombinierten Mittelwerten laut Richtsatzsammlung auseinander.
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht
Obwohl die beim Kläger vorgefundenen Auszüge über ein Depot in Luxemburg mit einem ausgewiesenen Gesamtkurswert von 3.733.445,06 EUR ihm nicht eindeutig zuzuordnen waren, erkannte das Gericht die Schätzung des FA dem Grunde nach als zulässig an, allein der Umfang der Hinzuschätzung an Einkünften aus Kapitalvermögen sei rechtsfehlerhaft.
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Selbstanzeigenberatung
Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 15.12.11 (1 StR 579/11, Abruf-Nr. 120422 , Meyberg, PStR 12, 55) ausgeführt, dass im Hinblick auf das Überschreiten der Schwelle zum „großen Ausmaß“ i.S. des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO bei mehrfacher tateinheitlicher Tatbestandsverwirklichung der Steuerhinterziehung das „Ausmaß“ des jeweiligen Taterfolgs zu addieren ist. „Nichts anderes gilt“ – so der BGH wörtlich – „für § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO“. Letzterem kann ...
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Berufskammer
Beabsichtigt die Finanzbehörde, gegen einen Berufsträger, nämlich gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, wegen einer Handlung, die dieser in Ausübung seines Berufs vorgenommen hat, einen Haftungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO) zu erlassen, hat sie der zuständigen Berufskammer Gelegenheit zu geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt für die Entscheidung von Bedeutung sind (§ ...
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Verfügungsberechtigter i.S. des § 35 AO ist jeder, der nach dem Gesamtbild der Verhältnisse rechtlich und wirtschaftlich über Mittel, die einem anderen zuzurechnen sind, verfügen kann und als solcher nach außen auftritt (FG Hessen 26.5.11, 7 V 2951/10, Abruf-Nr. 113077 ).
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Untersuchungshaft
Die Beschränkung des Telefonkontakts eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten zu seinem ortsfremden Verteidiger auf besonders zu begründende Dringlichkeitsfälle verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfG 7.3.12, 2 BvR 988/10, Abruf-Nr. 122134 ).
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17.07.2012 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Der EuGH hat mit Datum vom 21.6.12 ein grundlegendes Urteil gefällt und entschieden, dass bloße Zweifel der Finanzbehörden nicht ausreichen, dem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug zu verwehren. Vielmehr obliege es den Finanzbehörden, die objektiven Umstände nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bezogene Eingangsumsatz in eine Steuerhinterziehung einbezogen war.
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