16.01.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht Nürnberg
Das FG Nürnberg (25.6.14, 3 K 153/13, Abruf-Nr. 143648 ) hat die Klage einer Frau abgelehnt, die falsche Angaben im Kindergeldverfahren getätigt hatte. Sie hatte auf der Rückseite des Antragsformulars (Ziff. 9) bei der Frage, „Sind oder waren Sie, ihr Ehegatte oder eine andere Person, zu der die eingetragenen Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen, in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung im öffentlichen Dienst tätig?“ mit „Nein“ angekreuzt.
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16.01.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerordnungswidrigkeit
Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen, kann die Festsetzung des Kindergelds nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt, gehemmt (BFH 26.6.14, III R 21/13, Abruf-Nr. 173570) .
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15.01.2015 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Münster
Im Umsatzsteuerrecht gibt es keine Gutgläubigkeit. Deshalb ist das Finanzamt im Recht, wenn es einem Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug verwehrt, weil die Identität des leistenden Unternehmers nicht mit den Rechnungsangaben übereinstimmt. In dem Fall kommt aber ein Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen in Frage, wenn nachgewiesen werden kann, dass die abgerechnete Ware tatsächlich geliefert worden war und der Rechnungsempfänger nicht wissen konnte, dass ein Strohmann abrechnet ...
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15.01.2015 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die Verpflichtung zu erfüllen (BFH 2.7.14, I R 46/12, Abruf-Nr. 152102 ).
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15.01.2015 · Nachricht aus PStR · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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07.01.2015 · Fachbeitrag aus PStR · In eigener Sache
Die BRAK hat beschlossen, die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen ab dem 1.1.15 von 10 auf 15 Stunden zu erhöhen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. „Praxis Steuerstrafrecht“ stellt seinen Abonnenten zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Testverfahrens kostenlos zur Verfügung.
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17.12.2014 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Hamburg
Ein sehr zügig – drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden – gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich. Entscheidend ist, ob noch erfolgversprechende Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen (FG Hamburg 13.6.14, 6 V 76/14, Abruf-Nr. 142685 ).
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17.12.2014 · Nachricht aus PStR · Amtsgericht Dresden
Das AG Dresden hat sich am 11.4.14 (231 Ds 115 Js 22856/13, Abruf-Nr. 142040 ) mit den Anforderungen befasst, die an eine Anklage in Steuerstrafsachen zu stellen sind.
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12.12.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Bei der Erstellung von Selbstanzeigen für nicht erklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Erträgnisaufstellungen der jeweiligen Banken ungeprüft als Grundlage der Nacherklärung dienen können. Mit Blick auf die weitreichenden Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige ist davon abzuraten, die ausgewiesenen Werte unkontrolliert zu übernehmen, da dort unter strafrechtlichen Gesichtspunkten Gefahren lauern, die zu einer Unwirksamkeit und ...
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12.12.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Die Frage, ob eine spätere Minderung oder Beseitigung des eingetretenen Vermögensschadens den Schadensersatzanspruch beeinflusst, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen. Danach sind Wegfall oder Minderung des Schadens nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in einem adäquat-ursächlichen Zusammenhang zu dem schädigenden Ereignis stehen. Außerdem muss die Anrechnung dem Zweck des Schadensersatzes entsprechen und darf weder den Geschädigten unzumutbar belasten ...
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