Ab jetzt gemeinsam:
PPZ und ZP Zahnarztpraxis professionell
Seit Januar 2021 lesen Sie alles Wichtige zu Praxisführung, Teammanagement, Kommunikation, Recht, Digitalisierung uvm. in der neu gestalteten
ZP Zahnarztpraxis professionell (iww.de/zp).
Denn nach 15 Jahren haben wir uns entschieden, alle Informationen zum Praxismanagement in einem Informationsdienst zu bündeln.
Für Sie als PPZ-Leser ändert sich dadurch (fast) nichts. Sie erhalten weiterhin jeden Monat wertvolle Informationen für Ihre Praxis bequem in einem Informationsdienst zusammengefasst ‒ für mehr Erfolg und Zufriedenheit im Beruf.
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Praxisorganisation
„Hör auf, mich mit der Dokumentation zu nerven! Ich weiß doch, was in der Behandlung war!“ Liebe Kolleginnen, wer kennt nicht diese Aussage?! Häufig hat die Stuhlassistenz zwischen Behandlung und Instrumentenverwaltung usw. keine Zeit, sich mit der Dokumentation zu beschäftigen. Drei Wochen später kommt der Patient erneut in die Praxis – und keiner weiß mehr genau, was war: Was ist geplant? Was wird gemacht? Wie solche Unzulänglichkeiten vermieden werden können, wird u. a. anhand von Fallbeispielen ...
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsprobleme lösen
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantworten wir u. a. Fragen zum Anspruch auf Festzuschüsse sowie zur Abrechnung von im Notdienst erbrachten Leistungen.
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Füllungsmaterialien
Amalgam soll Schritt für Schritt aus den Zahnarztpraxen verschwinden: Am 16.12.2016 einigten sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und der EU-Rat auf europaweite Einschränkungen in der Amalgam-Anwendung.
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Hätten Sie es gewusst?
In diesem Quiz stellen wir Ihnen Fragen zu verschiedenen Bereichen der Zahnarztpraxis. Kennen Sie die richtigen Antworten? Die Auflösungen mit erläuternden Hinweisen finden Sie auf Seite 20 dieser Ausgabe.
31.01.2017 · Nachricht · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer hat im Januar 2017 ihren aktualisierten Kommentar zur GOZ sowie den Katalog der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Es wurden redaktionelle Anpassungen, ...
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30.01.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber, der per Facebook von einem Mitarbeiter mit einem derben Ausdruck beleidigt wird, darf nicht in jedem Fall die fristlose Kündigung aussprechen. Ggf. kann auch eine Abmahnung ausreichend sein. Daher sind nach § 626 Abs. 1 BGB immer die Gesamtumstände abzuwägen. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 22. Juni 2016 entschieden (Az. 4 Sa 5/16, Abruf-Nr. 187598 unter ppz.iww.de ).
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