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PPZ und ZP Zahnarztpraxis professionell
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Für Sie als PPZ-Leser ändert sich dadurch (fast) nichts. Sie erhalten weiterhin jeden Monat wertvolle Informationen für Ihre Praxis bequem in einem Informationsdienst zusammengefasst ‒ für mehr Erfolg und Zufriedenheit im Beruf.
07.03.2017 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsprobleme lösen
Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantworten wir u. a. Fragen zur Abrechnung von Adhäsivbrücken.
15.02.2017 · Nachricht · Praxisschließung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz hat sich in seinem Urteil vom 20.10.2016 (7 Sa 171/16) mit der Frage befasst, inwieweit ein Zahnarzt bei einer Praxisschließung Ansprüche seiner Mitarbeiter bei einer Freistellung ...
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09.02.2017 · Nachricht · Kündigungsschutz
In einem Kleinbetrieb (mit weniger als zehn Mitarbeitern) können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten von Angestellten eine Kündigung rechtfertigen. Die Kündigung ist dabei am Maßstab des allgemein gültigen ...
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07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Patientenkommunikation
Um sogenannte „Angstpatienten“ werben zurzeit viele Praxen. Die Kompetenz eines Angstspezialisten sollte sich dabei keinesfalls im Angebot einer Behandlung in Narkose oder unter Lachgas erschöpfen. Eine besondere Rolle im Umgang mit Angstpatienten spielt die ZFA. Daher im Folgenden einige Tipps und Hinweise.
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Kosmetische Zahnbehandlung
Die meisten Patienten, die zur Professionellen Zahnreinigung (PZR) kommen, versprechen sich davon nicht nur die Entfernung der Zahnbeläge und damit eine positive Wirkung für die Zahngesundheit, sondern darüber hinaus ...
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Patientenbehandlung
Die Prophylaxe nimmt heute in der zahnmedizinischen Praxis eine entscheidende Stellung ein. Das zeigt Wirkung: Seit 1989 ist der Kariesbefall bei Zwölfjährigen um 69 Prozent zurückgegangen, 81 Prozent von ihnen haben ...
07.02.2017 · Fachbeitrag ·
Krankheits-ABC
Patienten mit einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bedürfen besonderer Fürsorge. Vor, während oder nach der Behandlung müssen ggf. Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, damit der Patient durch die geplante zahnärztliche Behandlung nicht gefährdet wird. Was bei Patienten, die bekanntermaßen unter Herzrhythmusstörungen leiden oder die bereits einen Herzinfarkt hatten, zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert.