26.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Leserservice
Besitzen Sie eine Immobilie und haben Sie Ihre Grundsteuerwerterklärung schon erledigt? Immobilieneigentümer sind aufgefordert, diese Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung bis zum 31.10.2022 per ELSTER abzugeben. In den letzten Wochen und Monaten erhielt die Redaktion daher wiederholt die Bitte: „Erklären Sie uns die notwendigen Schritte bei ELSTER, um die Grundsteuerwerterklärung abzugeben“. Dem ist unser Autor, Dr. Hans Reinold Horst, nun in einem YouTube-Video nachgekommen. Er ...
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26.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Lohnsteuer
Täglich wird auch in Physiopraxen bar bezahlt. Um als Praxisinhaber Ihr Risiko von Kassenfehlbeständen zu minimieren, können Sie mit den Mitarbeitern eine Mankoabrede treffen. Im Gegenzug erhalten diese ein steuer- und beitragsfreies Mankogeld. So entsteht eine echte Win-win-Situation.
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23.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht von privaten Anbietern gilt unabhängig davon, ob sich das Kursangebot an Säuglinge (bis zwölf Monate) oder Kleinkinder (12 bis 36 Monate) richtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Ergänzungsentscheidung zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; vgl. Beitrag in PP 01/2022, Seite 14) klargestellt und damit den von einer privaten Anbieterin erteilten Schwimmkursen die Steuerbefreiung verweigert (BFH, Urteil vom 15.03.2022, ...
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23.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Praxisangebot
Was einst der Protagonist in Sten Nadolnys Roman im 19. Jh. entdeckte, gilt auch heute noch: In Zeiten von immer schnellerer Kommunikation, ständiger Erreichbarkeit, zunehmendem Stress und in einer gefühlt hektischeren Welt tut es gut, einen Gang herunterzuschalten. Slow Food, Slow Gardening, Slow Education – Dutzende von Lebens-, Gesundheits- und Freizeitkonzepten haben sich der Verlangsamung verschrieben. So auch das Slow Jogging. Als Physiotherapeut können Sie ein solches Angebot in Ihr ...
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21.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Heilmittelverordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Krankheitsbilder in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Bis dahin gilt weiterhin die Fassung vom 01.07.2021 (online unter iww.de/s6955 ).
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20.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Infektionsschutz
Ab dem 01.10.2022 gelten zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zahlreiche Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine Übersicht der Bundesregierung finden Sie online unter iww.de/s6953 ). Die Neuregelungen sollen bis zum 07.04.2023 gelten.
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19.09.2022 ·
Musterverträge und -schreiben aus PP · Downloads · Steuern
Mithilfe dieses Mustertextes können Sie mit Mitarbeitern, die für Ihre Praxiskasse verantwortlich sind, eine steuer- und beitragsfreie Fehlgeldentschädigung (sog. Mankogeld) für Kassenfehlbestände vereinbaren. Im Gegenzug haftet der Mitarbeiter für Fehlbestände, maximal in Höhe des Fehlgelds.
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19.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Praxismarketing
Um von Anfang an mit dem Tag der Eröffnung einer Privatpraxis Patientenzulauf zu haben, müssen Sie sich schon vorher Gedanken machen, mit welchen Werbe-/Marketingmaßnahmen Sie auf Ihre Praxis und Ihr Angebot aufmerksam machen und mit welchen Mitteln Sie kostengünstig größtmögliche Aufmerksamkeit auf Ihre Praxis lenken.
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14.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Arbeitsrecht
Die Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises stellt einen Pflichtverstoß i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB dar, der den Arbeitgeber „an sich“ zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. In Anbetracht der besonderen gesundheitlichen Gefahren handelt es sich um eine erhebliche Verletzung der aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 241 Abs. 2 BGB folgenden Nebenpflichten. Durch die (versuchte) Täuschung des Arbeitgebers, negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden zu ...
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14.09.2022 · Fachbeitrag aus PP · Arbeitsrecht
Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten, die sog. 2G-plus-Kriterien als Teilnahmevoraussetzung für ein nicht öffentliches Betriebsfest vorgeben. Bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Teilnahme (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.07.2022, Az. 6 Ta 673/22). Zwar betrifft der Fall eine Klinik, das Urteil ist aber auch für Physiopraxen relevant.
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