SteuererklärungSo wahren Sie mit Eigenbelegen alle Steuerabzugschancen
09.12.20194 Min. Lesedauervon StB Jürgen Schott, Dipl.-Finanzwirt, D. A. (USA), Buckow (Märkische Schweiz), jrstax.berlin
Die Quittung für Briefmarken am Postschalter liegengelassen, den Tankbeleg für den Praxis-Pkw verloren oder am Parkautomaten keine Quittung für die Parkgebühr angefordert – auch in der Physiopraxis kann das schon mal vorkommen. Doch Praxisausgaben können Sie nur mit ordentlichem Beleg steuerlich geltend machen. Die Notlösung sind Eigenbelege. Wie Sie diese einsetzen und damit das Finanzamt überzeugen, zeigt dieser Beitrag.
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2020, S. 18 · ID: 46219989