DatenschutzNutzer-Tracking auf der Praxis-Website: So erfüllen Sie die DSGVO-Vorgaben
06.01.20202 Min. Lesedauervon RA Manfred Weigt, externer zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Bielefeld
Website-Betreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Website-Besucher vorher aktiv eingewilligt hat (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17; PP 11/2019, Seite 15). Nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gilt das Urteil auch für statistische Analyse-Tools zum Nutzerverhalten (z. B. Google Analytics). Betreiber dürfen sie nur verwenden, sofern sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. Physiotherapeuten, die solche Tools nutzen, sind gut beraten, sich an diese Vorgabe zu halten – auch außerhalb von Bayern.
Einwilligung in die Datenanalyse: Auch hier gilt die DSGVO
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2020, S. 13 · ID: 46268254