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DigitalisierungDVG beschlossen: Teilnahme an der TI bleibt für Physiotherapeuten vorerst freiwillig

06.12.20192 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen (iww.de/pp, Abruf-Nr. 45960006). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig.

Bessere Versorgung der Patienten

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AUSGABE: PP 01/2020, S. 12 · ID: 46270821

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