Arbeitsschutz„Praxisinhaber müssen nachweisen, dass sie ihren Mitarbeitern Impfungen angeboten haben!“
11.12.20193 Min. LesedauerIWW
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen gegen Masern geimpft sein (PP 12/2019, Seite 1). Was das für Physiotherapiepraxen bedeutet, erklärt Prof. Dr. Dirk-Matthias Rose, stellvertretender Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Die Fragen stellte Ursula Katthöfer (textwiese.com).
Frage: Herr Professor Rose, welche Verantwortung haben Praxisinhaber gegenüber ihren Mitarbeitern und Patienten?
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2020, S. 10 · ID: 46273501