BetriebsausgabenSo können Sie Werbegeschenke an Patienten und Kunden steuerlich geltend machen
02.05.20183 Min. Lesedauervon Daniel Ziska, Steuerberater, GPC Tax Unternehmerberatung AG Steuerberatungsgesellschaft, Berlin/Bern
Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch – Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen – gerade in der Weihnachtszeit – auch in Physiotherapiepraxen der Kundenbindung und -gewinnung. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Die Geschenke an Ihre Patienten und Kunden sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 11/2019, S. 19 · ID: 45174651