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ArbeitsrechtStichwort „genesungswidriges Verhalten“: Was darf der krankgeschriebene Arbeitnehmer?

05.11.20194 Min. Lesedauervon RAin Heike Mareck, externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de

„Mitarbeiter der Praxis haben während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit (AU) die Pflicht, das Bett zu hüten und Haus oder Wohnung nicht mehr zu verlassen“. Diese Auffassung ist unter Inhabern von Physiopraxen als Arbeitgeber weit verbreitet. Aber sie ist nicht korrekt: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind krankgeschriebene Arbeitnehmer nur verpflichtet, alles zu unterlassen, was ihre Genesung hinauszögern könnte. Daher ist genau zu prüfen, ob ein bestimmtes Verhalten des Mitarbeiters tatsächlich genesungswidrig ist. Welche Konsequenzen Praxisinhaber hieraus im Einzelfall ziehen dürfen, zeigt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 11/2019, S. 16 · ID: 46193539

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