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BewertungsportaleMuss ein Online-Bewertungsportal unverlangt erstellte Heilpraktiker-Profile löschen?

05.11.20192 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Betreiber von Internetportalen dürfen die Daten von Ärzten und anderen Heilberuflern nur mit deren Zustimmung zum Betrieb eines Bewertungs-Profils verwenden, solange nicht alle Betroffenen gleichbehandelt werden. Diese Entscheidung des Landgerichts (LG) Wuppertal zugunsten einer Heilpraktikerin ist auch für Physiotherapeuten relevant (Urteil vom 29.03.2019, Az. 17 O 178/18). Sie führt das vielbeachtete Urteil des Bundesgerichtshofs zum jameda-Geschäftsmodell (PP 03/2018, Seite 3) weiter. Der noch immer rege Widerstand gegen die allzu oft missbrauchte „Bewertungskultur“ bei Jameda & Co. erhält durch die Entscheidung neuen Aufwind.

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AUSGABE: PP 11/2019, S. 18 · ID: 46147550

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