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VergütungsrechtKasse fordert Vergütung wegen fehlerhafter Verordnung zurück – Regress gegen Arzt sinnvoll?

05.11.20192 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Wir haben eine Patientin über drei Jahre mit Krankengymnastik im doppelstündigen Hausbesuch behandelt. Jetzt sendet deren Krankenkasse die Rezepte zurück. Die Kasse erklärt, statt Indikationsschlüssel EX2a hätte EX3a angegeben werden müssen und verlangt bereits gezahlte Honorare i. H. v. rund 14.000 Euro zurück. Würde der Indikationsschlüssel auf EX3a geändert, entfiele der Regress der Krankenkasse. Der verordnende Arzt ändert die Rezepte nachträglich nicht. Können wir den Arzt auf Schadenersatz verklagen?“

Antwort: Grundsätzlich dürfen Krankenkassen eingereichte Rezepte bis zu vier Jahre nach deren (vorläufiger) Abrechnung überprüfen. Sind die betreffenden ärztlicher Verordnungen zu beanstanden, dürfen die Kassen zu viel gezahlte Honorare vom Therapeuten zurückfordern (PP 09/2019, Seite 7).

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AUSGABE: PP 11/2019, S. 14 · ID: 46175673

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