PraxisWebsiteEuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Zustimmung des Internetnutzers
Cookies sind Textprogramme, die beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers speichern, damit dieser bei einem erneuten Besuch der Website schneller wiedererkannt wird. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun die Anforderungen an die Verwendung von Cookies konkretisiert. Websitebetreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Nutzer der Website dem aktiv zugestimmt hat. (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17).
Sachverhalt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 11/2019, S. 15 · ID: 46186109