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PraxisWebsiteEuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Zustimmung des Internetnutzers

18.10.20192 Min. Lesedauervon RA Manfred Weigt, Bielefeld

Cookies sind Textprogramme, die beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers speichern, damit dieser bei einem erneuten Besuch der Website schneller wiedererkannt wird. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun die Anforderungen an die Verwendung von Cookies konkretisiert. Websitebetreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Nutzer der Website dem aktiv zugestimmt hat. (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17).

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AUSGABE: PP 11/2019, S. 15 · ID: 46186109

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