Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Einkünfte während der Karenzzeit: Lassen Sie sich von Ex-Mitarbeitern nicht ins Bockshorn jagen!

WettbewerbsrechtEinkünfte während der Karenzzeit: Lassen Sie sich von Ex-Mitarbeitern nicht ins Bockshorn jagen!

05.08.20192 Min. Lesedauervon RA, FA MedR und Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Dortmund

Davor, dass ehemalige Mitarbeiter als Mitbewerber Ihrer Praxis auftreten, können Sie sich durch ein zeitlich befristetes Wettbewerbsverbot schützen (PP 12/2013, Seite 15). Damit es gültig ist, muss es eine sogenannte Karenzentschädigung enthalten (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 22.03.2017, Az. 10 AZR 449/15), die den finanziellen Verlust ausgleicht, den der Ex-Mitarbeiter durch das Wettbewerbsverbot hat (PP 05/2019, Seite 6). Die Entschädigung ist mit den Einkünften des Ex-Mitarbeiters im Karenzzeitraum zu verrechnen. Hierbei kommt es aber nicht darauf an, wann tatsächlich Geld geflossen ist, sondern auf den Zeitpunkt, an dem das Geld verdient wurde (BAG, Urteil vom 27.02.2019, Az. 10 AZR 340/18).

Der Sachverhalt

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 08/2019, S. 7 · ID: 45989454

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte