DatenschutzElektronische Kommunikation in der Physiopraxis: So erfüllen Sie die Vorgaben der DSGVO
Verarbeiter von Gesundheitsdaten – zu denen auch alle physiotherapeutischen Praxen zählen – müssen in besonderem Maße dafür sorgen, dass sensible Patientendaten bei der Übertragung und sonstiger Weitergabe vertraulich bleiben. Dabei sind gemäß Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeignete und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden. Dieser Beitrag zeigt, welche Wege der Kommunikation noch zulässig sind, und wie Sie in der Praxis die Datensicherheit am effektivsten wahren.
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2019, S. 14 · ID: 45978153