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PraxisbewertungBewertung einer Physiotherapiepraxis im Scheidungsfall – ein Praxisbeispiel

05.08.20197 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater

Eine Physiopraxis kann beim Zugewinnausgleich im Rahmen einer Ehescheidung ausgleichspflichtiges Vermögen darstellen (PP 06/2019, Seite 18). Dieses ausführliche Beispiel zeigt eine Praxisbewertung nach dem modifizierten Ertragswertverfahren: Physiotherapeutin Anna führt eine Praxis mit zwei Mitarbeitern. Anna ist 46 Jahre und lebt seit zwei Jahren von ihrem Mann getrennt. Nun steht die Ehescheidung an und die Praxis ist zu bewerten.

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AUSGABE: PP 08/2019, S. 17 · ID: 45960929

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