BerufsrechtWegfall der fachlichen Leitung einer Praxis-GmbH: So wehren Sie sich gegen Entzug der Zulassung
05.08.20196 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Wer eine Therapiepraxis als GmbH betreibt, braucht für die Zulassung selbst kein ausgebildeter Heilmittelerbringer zu sein. Er muss aber einen entsprechend qualifizierten fachlichen Leiter beschäftigen. Verlässt dieser die Praxis, ohne dass ein Nachfolger gefunden wird, endet streng genommen die Zulassung. Die Gerichte urteilen indes pragmatischer: Wer nachweisen kann, dass er Mitarbeiter beschäftigt, die die fachlichen Anforderungen eines fachlichen Leiters erfüllen, behält seine Zulassung. Trotzdem bleibt Betroffenen die Aufgabe, sich gegen den drohenden Zulassungsentzug wehren.
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2019, S. 3 · ID: 46023388