RückzahlungsvereinbarungSo vereinbaren Sie wirksam die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter
28.06.20175 Min. Lesedauervon Dr. Guido Mareck, stv. Direktor am Arbeitsgericht Dortmund
Jeder Inhaber einer Physiotherapiepraxis freut sich, wenn sich seine angestellten Therapeuten bzw. Praxismitarbeiter fort- und weiterbilden. Schließlich sollen sie mit ihrem Wissen auf der Höhe der Zeit bleiben. Aber was ist mit den Kosten? Eine Fortbildung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Und dann ist der Mitarbeiter vielleicht nach einigen Monaten mit dem ganzen Wissen weg – und der nächste Arbeitgeber profitiert. Dieser Beitrag zeigt auf, wie der Praxisinhaber sich absichern kann und was bei einer Rückzahlungsvereinbarung zu beachten ist.
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2017, S. 17 · ID: 44752359