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Damit die Krankenkasse eine von Ihnen erbrachte Behandlungsleistung auch vergütet, müssen Sie sich die Behandlung vom Patienten bestätigen lassen (PP 05/2017, Seite 3). Im Falle von minderjährigen Patienten oder Patienten mit Einschränkungen (Alter, Behinderung, Erkrankung) stellen Leser hierzu immer wieder Fragen, wer wann wie unterschreiben kann. PP gibt einen kurzen Überblick.

Quittierung grundsätzlich am Tag der Leistungserbringung

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AUSGABE: PP 07/2017, S. 4 · ID: 44745247

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