HilfsmittelKein Mobilitätstraining sieben Jahre nach Versorgung mit Rollstuhl
23.06.20171 Min. LesedauerIWW
Sieben Jahre nach Versorgung mit einem Rollstuhl haben Patienten keinen Anspruch auf ein Mobilitätstraining. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein solches Training überhaupt noch erforderlich und geeignet wäre (Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 31.01.2017, Az. L 6 KR 977/15 ER).
Einzugsermächtigung als Indiz für kostenpflichtiges Zusatzangebot
Nach Auffassung des Gerichts kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht mehr verlangt werden als die Einweisung des Patienten bei Erhalt des Rollstuhls. Das Mobilitätstraining ist ein über den GKV-Leistungskatalog hinausgehendes Angebot. Das zeigt sich auch daran, dass sich der Anbieter von den Teilnehmern i. d. R. eine Einzugsermächtigung erteilen lässt.
AUSGABE: PP 07/2017, S. 1 · ID: 44752839