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  3. Kein Mobilitätstraining sieben Jahre nach Versorgung mit Rollstuhl

Sieben Jahre nach Versorgung mit einem Rollstuhl haben Patienten keinen Anspruch auf ein Mobilitätstraining. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein solches Training überhaupt noch erforderlich und geeignet wäre (Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 31.01.2017, Az. L 6 KR 977/15 ER).

Nach Auffassung des Gerichts kann von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht mehr verlangt werden als die Einweisung des Patienten bei Erhalt des Rollstuhls. Das Mobilitätstraining ist ein über den GKV-Leistungskatalog hinausgehendes Angebot. Das zeigt sich auch daran, dass sich der Anbieter von den Teilnehmern i. d. R. eine Einzugsermächtigung erteilen lässt.

AUSGABE: PP 07/2017, S. 1 · ID: 44752839

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