HeilmittelHeilmittelverordnung: langfristige und besondere Verordnungsbedarfe
05.07.20174 Min. Lesedauervon Dr. Michael Heinen, Leiter Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK)
Häufig lehnen Ärzte die Ausstellung von Folgeverordnungen für Heilmittel ab. Typische Begründung: Das „Budget“ sei für dieses Quartal bereits erschöpft. Aus oft übertriebener Angst vor möglichen Regressen verordnen Ärzte auch medizinisch sinnvolle Behandlungen nicht. Damit zumindest schwerstkranke Patienten weiter mit dringend benötigten Heilmitteln versorgt werden können, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Regelungen getroffen. Diese wurden inzwischen so oft überarbeitet, dass bei Ärzten und Therapeuten häufig große Verunsicherung herrscht.
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2017, S. 2 · ID: 44743686