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  3. Neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte seit 01.07.2017 in Kraft

Zum 01.07.2017 ist die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft getreten.

Der erste Teil der Richtlinie regelt die Grundvoraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Der zweite Teil enthält einen Katalog, der die verordnungsfähigen Heilmittel bestimmten Indikationen zuordnet (PP 02/2017, Seite 6). Inzwischen haben die Kassenzahnhärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über den neuen Verordnungsvordruck verabschiedet. Diese enthält Ausfüllhinweise und Erläuterungen zur Umsetzung der Heilmittelverordnung. Wie Sie als Physiotherapeut die neue Verordnung prüfen, lesen Sie in PP 10/2017, Seite 10.

AUSGABE: PP 07/2017, S. 1 · ID: 44752833

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