HeilmittelverordnungNeue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte seit 01.07.2017 in Kraft
05.07.20171 Min. LesedauerIWW
Zum 01.07.2017 ist die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ (HeilM-RL ZÄ) in Kraft getreten.
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Der erste Teil der Richtlinie regelt die Grundvoraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte. Der zweite Teil enthält einen Katalog, der die verordnungsfähigen Heilmittel bestimmten Indikationen zuordnet (PP 02/2017, Seite 6). Inzwischen haben die Kassenzahnhärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über den neuen Verordnungsvordruck verabschiedet. Diese enthält Ausfüllhinweise und Erläuterungen zur Umsetzung der Heilmittelverordnung. Wie Sie als Physiotherapeut die neue Verordnung prüfen, lesen Sie in PP 10/2017, Seite 10.
AUSGABE: PP 07/2017, S. 1 · ID: 44752833