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HeilmittelverordnungRehasport neben KG verordnet: So wehren Sie sich gegen Kürzungen durch die Krankenkasse

29.09.20206 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

In bestimmten Fällen kann einem gesetzlich versicherten Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zeitgleich Rehasport und Krankengymnastik (KG) verordnet werden. Nach dem Eindruck einiger Leser prüfen die Krankenkassen solche Verordnungen vermehrt mit dem Ziel, die Vergütung für erbrachte KG-Behandlungen zu kürzen. In welchen Fällen solche Verordnungen möglich sind und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren, fasst PP zusammen

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AUSGABE: PP 10/2020, S. 6 · ID: 46852488

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