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GleichstellungBenachteiligung wegen Geschlechts oder sexueller Identität – verbale Äußerungen reichen aus

04.09.20204 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

„Schnell mal seine Meinung gesagt oder gar geschrieben – und schon ist man als Arbeitgeber in der Haftung!“ So lassen sich zwei aktuelle Gerichtsurteile auf den Punkt bringen, die jeweils für den Arbeitgeber sehr unangenehme und teure Folgen hatten. Beiden Entscheidungen vorausgegangen waren Äußerungen des Arbeitgebers mit diskriminierender Tendenz.

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AUSGABE: PP 10/2020, S. 9 · ID: 46664607

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