Verschiebung der HeilM-RLIFK: „Es kann nicht sein, dass wir Therapeuten die Leidtragenden sind!“
Ursprünglich sollte die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum 01.10.2020 in Kraft treten (PP 12/2019, Seite 3). Dann der Paukenschlag: Der G-BA verschob Anfang September 2020 das Inkrafttreten der Neufassung auf den 01.01.2021 (PP berichtete online unter iww.de/pp, Abruf-Nr. 46844855 und Abruf-Nr. 46831946). Begründung: Mehrere Softwarehersteller sahen sich außerstande, die Praxisverwaltungssysteme in Arztpraxen termingerecht an das neue Regelwerk anzupassen. Die Heilmittelverbände sind erbost. Die PP-Redaktion sprach mit Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.
Frage: Frau Repschläger, wie bewerten Sie den Beschluss des G-BA, wonach die geänderte HeilM-RL vom 01.10.2020 auf den 01.01.2021 verschoben wird?
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AUSGABE: PP 10/2020, S. 4 · ID: 46862583