AbrechnungGKV-Spitzenverband reagiert auf Verschiebung der HeilM-RL: Übergangsregelungen zum 01.10.2020 verkündet
30.09.20202 Min. LesedauerIWW
Der GKV-Spitzenverband hat auf die Verschiebung der geänderten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) reagiert. Vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 sollen Übergangsregelungen den Heilmittelerbringern die Abrechnung erleichtern. Diese Regelungen hat der GKV-Spitzenverband in seinen „Empfehlungen für bürokratische Entlastungen im Heilmittelbereich aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Heilmittel-Richtlinien vom 01.10.2020 auf den 01.01.2021“ zusammengefasst (Stand: 29.09.2020; Volltext online unter iww.de/s4130).
Für Physiotherapeuten relevante Übergangsregelungen |
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AUSGABE: PP 10/2020, S. 1 · ID: 46897065