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  3. BVerwG stoppt Videoüberwachung in der Praxis

Viele kleinere Physiopraxen haben keine Rezeptionskraft bzw. halten die Rezeption nur in Teilzeit besetzt. Zum Schutz vor dem Betreten der Praxis durch Unbefugte, unerlaubter Einsichtnahme in Patientenakten oder gar Diebstählen während der Behandlung scheint in diesen Fällen eine Videoüberwachung des Eingangsbereichs sinnvoll. Einer Zahnärztin hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine solche jedoch untersagt (BVerwG, Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18, online unter dejure.org). Das Gericht hat damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt (PP 08/2017, Seite 16).

Aktueller Fall: Videokamera zeichnete große Bereiche auf

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AUSGABE: PP 06/2019, S. 14 · ID: 45911518

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