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  3. TSVG in Kraft: IFK sieht trotz geplanter Änderung des Zulassungsverfahrens noch keinen Handlungsbedarf

Das seit 11.05.2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 3) sieht u. a. Änderungen beim Zulassungsverfahren für Praxen vor. Dennoch sieht der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. zzt. keinen Handlungsbedarf für Praxisinhaber.

Wie der IFK per Pressemitteilung auf seiner Website mitteilt, müssen Heilmittelverbände und GKV-Spitzenverband erst einen neuen Bundesrahmenvertrag aushandeln. Dieser tritt frühestens am 01.07.2020 in Kraft. Bis dahin gelten die Zulassungsempfehlungen nach altem Recht. Anschließend haben Praxisinhaber sechs Monate Zeit, um den neuen Vertrag anzuerkennen. Dadurch behalten sie Ihre Zulassung.

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AUSGABE: PP 06/2019, S. 1 · ID: 45941834

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